Gericht stärkt Stadtwerke Potsdam im Machtkampf um Energie- und Wasserversorgung
Jonas HofmannGericht stärkt Stadtwerke Potsdam im Machtkampf um Energie- und Wasserversorgung
Streit um Kontrolle bei Energie und Wasser Potsdam: Landesgericht bestätigt Rechte des Mehrheitsaktionärs
Ein Rechtsstreit um die Kontrolle bei der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) ist zugunsten des Mehrheitsgesellschafters Stadtwerke Potsdam entschieden worden. Im Mittelpunkt des Verfahrens vor dem Landgericht Potsdam steht die Forderung des Minderheitsgesellschafters Edis nach mehr Mitspracherechten des Aufsichtsrats bei großen Investitionsvorhaben. Dazu zählen eine 1,3-Milliarden-Euro-Wende hin zu erneuerbaren Energien sowie ein 375-Millionen-Euro-Kredit zur Finanzierung der Umstellung.
Der Konflikt entzündete sich, nachdem EWP Pläne bekannt gegeben hatte, rund 1,3 Milliarden Euro in den Ausbau erneuerbarer Energien für Strom, Wärme und Wasserversorgung zu investieren. Zur Finanzierung soll das Unternehmen etwa 375 Millionen Euro aufnehmen. Edis, als Minderheitsgesellschafter, argumentierte, der Aufsichtsrat müsse bei solchen Entscheidungen stärker mitbestimmen können. Zudem warf das Unternehmen EWP vor, es bei zentralen Aspekten der Wärmewende nicht ausreichend konsultiert zu haben.
Edis berief sich dabei auf die Satzung der EWP, die dem Aufsichtsrat bereits mehr Befugnisse einräume, um Minderheitsinteressen zu schützen. Das Landgericht Potsdam sah dies jedoch anders. Die vorsitzende Richterin betonte, dass grundlegende Unternehmensentscheidungen sich an Mehrheitsverhältnissen und Risikoverteilung orientieren müssten. Zudem stehe die Gesellschafterversammlung – und nicht der Aufsichtsrat – als primäres Beschlussgremium im Vordergrund, während der Aufsichtsrat lediglich eine beratende und kontrollierende Funktion habe.
Das Gericht deutete an, dass die Klage von Edis voraussichtlich wenig Aussicht auf Erfolg habe. Eine endgültige Entscheidung wird jedoch frühestens im Oktober fallen, da beiden Seiten Gelegenheit gegeben wird, zu den vorgebrachten Argumenten Stellung zu nehmen.
Die richterliche Entscheidung stärkt vorerst die Position der Stadtwerke Potsdam als Mehrheitsgesellschafter bei der Gestaltung der Zukunft von EWP. Damit bleiben die Pläne für die 1,3-Milliarden-Investition in erneuerbare Energien und die 375-Millionen-Euro-Kreditaufnahme vorerst auf Kurs. Eine rechtlich verbindliche Klärung des Streits steht jedoch frühestens ab Oktober aus.






