FC Alemannia 1916 sichert sich Erbbaurecht bis 2052 für langfristige Planung
Jonas HofmannFC Alemannia 1916 sichert sich Erbbaurecht bis 2052 für langfristige Planung
FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. erhält Verlängerung des Erbbaurechts um ein weiteres Jahrzehnt
Der Verein FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. hat die Genehmigung für die Verlängerung seines Erbbaurechts um weitere zehn Jahre erhalten. Die Entscheidung sichert die Zukunft des Clubs an seinem aktuellen Standort bis zum Jahr 2052. Lokale Vertreter unterstützen den Schritt als wichtigen Beitrag zur Förderung des Breitensports und des gemeinnützigen Engagements in der Region.
Das ursprüngliche Erbbaurecht des Vereins stammt aus dem Jahr 1982 und sollte ursprünglich 2042 auslaufen. Im Laufe der Jahre wurde der Vertrag 1993, 1997 und 2009 angepasst, unter anderem um Nutzungsbedingungen für das Vereinsheim sowie eine Indexklausel aufzunehmen.
FC Alemannia hatte die vorzeitige Verlängerung um zehn Jahre beantragt, um anstehende Sanierungsmaßnahmen besser planen und öffentliche Fördermittel beantragen zu können. Der Stadtrat stimmte der Verlängerung unter Beibehaltung der bestehenden Bedingungen zu – der jährliche Erbbauzins bleibt damit bei 2.937,73 Euro, was über den zusätzlichen zehn Jahren insgesamt 29.377,30 Euro entspricht.
Da der Transaktionswert unter der Schwelle von 125.000 Euro blieb, konnte der Rat den Grundstücksvertrag ohne weitere Verzögerungen abschließen. Bürgermeister und Sportdezernent Dr. Maximilian Bieri betonte die Bedeutung der Verlängerung für die lokale Sportinfrastruktur und das ehrenamtliche Engagement des Vereins.
Die verlängerte Vereinbarung gibt dem FC Alemannia bis 2052 Planungssicherheit. Der Club kann nun mit den Sanierungsarbeiten und der Beantragung von Fördergeldern fortfahren. Die Entscheidung unterstreicht zudem das Bekenntnis der Stadt zur Erhaltung der örtlichen Sporteinrichtungen.






