31 January 2026, 02:10

Falschmeldung zu Rentenansprüchen ukrainischer Geflüchteter geht viral – was stimmt wirklich?

Ein altes, vergilbtes Dokument mit einem kreisförmigen, schwarz umrandeten Stempel, das schwarze Tintenbuchstaben enthält, wahrscheinlich ein Brief von der deutschen Regierung.

Falschmeldung zu Rentenansprüchen ukrainischer Geflüchteter geht viral – was stimmt wirklich?

Ein virales Video verbreitet falsche Behauptungen über ukrainische Geflüchtete, die angeblich ohne eigene Beiträge deutsche Renten erhalten. In den Aufnahmen äußert sich ein Kommunalpolitiker aus Witten und behauptet irrtümlich, 114.000 ukrainische Geflüchtete würden Renten beziehen, obwohl sie nie in das System eingezahlt hätten. Die Aussagen wurden von Behörden und Rentenexperten widerlegt.

Das Video stellt zudem allgemeine Rentendaten verzerrt dar und suggeriert irreführend, dass über 3,2 Millionen Rentner:innen von Sozialversicherungsabkommen profitierten – allerdings in einer Weise, die den tatsächlichen Sachverhalt entstellt.

Der Mann im Video ist Michael Hasenkamp, ein Politiker aus Witten in Nordrhein-Westfalen. Seine Behauptungen beziehen sich auf ein Abkommen zwischen Deutschland und der Ukraine, das 2018 unterzeichnet und 2020 vom Deutschen Bundestag gebilligt wurde. Die Ukraine hat das Abkommen jedoch bis Januar 2026 nicht ratifiziert, sodass es weiterhin keine Rechtswirkung entfaltet.

Nach deutschem Recht haben nur diejenigen Anspruch auf eine reguläre Altersrente, die in die Rentenkasse eingezahlt haben. Das geplante Abkommen würde diese Regel nicht ändern. Vielmehr soll es Doppelversicherungen vermeiden und ermöglichen, dass Beitragszeiten aus beiden Ländern zusammengerechnet werden. Dadurch könnten Betroffene die Mindestversicherungsdauer erfüllen – allerdings nur, wenn sie tatsächlich eingezahlt haben.

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Die im Video aufgestellte Behauptung, 114.000 ukrainische Geflüchtete erhielten ohne eigene Beiträge Renten, ist falsch. Ukrainische Geflüchtete unterliegen in Deutschland denselben Alters- und Beitragsregeln wie alle anderen. Die im Video genannte Zahl von 3,2 Millionen Rentner:innen bezieht sich auf Leistungen, die auf Grundlage internationaler Verträge gezahlt werden – sowohl an deutsche als auch an ausländische Staatsbürger:innen, die in Deutschland oder im Ausland leben.

Würde das Abkommen in Kraft treten, würde es lediglich die Rentenauszahlung für diejenigen erleichtern, die in beiden Ländern Beiträge geleistet haben. Es würde jedoch weder einen vorzeitigen Rentenbezug ermöglichen noch Leistungen an Personen ohne Beitragszahlungen gewähren.

Da die Ukraine das Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland bis heute nicht ratifiziert hat, bleibt es rechtlich wirkungslos. Ukrainische Geflüchtete müssen sich wie alle anderen in Deutschland an die geltenden Rentenvorschriften halten. Die im viral verbreiteten Video erhobenen Vorwürfe zu vorzeitigen Renten oder Leistungen ohne Einzahlungen wurden von offiziellen Stellen als falsch entlarvt.