Falsche Bußgeldbriefe: Betrüger zocken Besitzer von Mini-PV-Anlagen ab
Clara HartmannFalsche Bußgeldbriefe: Betrüger zocken Besitzer von Mini-PV-Anlagen ab
Betrügerische Schreiben zielen auf Besitzer von Mini-PV-Anlagen ab
In ganz Deutschland werden derzeit gefälschte Briefe an Besitzer kleiner „Balkon-Solaranlagen“ verschickt. Die betrügerischen Schreiben geben vor, von der Bundesnetzagentur zu stammen, und fordern die Empfänger auf, ihre Photovoltaikanlagen umgehend zu registrieren und eine Strafe zu zahlen. Behörden bestätigten nun, dass es sich um eine gezielte Abzocke handelt, die Ängste vor behördlichen Bußgeldern ausnutzt.
In den täuschend echt wirkenden Schreiben wird den Empfängern vorgeworfen, ihre Solaranlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Sie werden zur Zahlung eines „Verwarnungsgelds“ in Höhe von 41,60 Euro aufgefordert – bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen drohe ein „volles Bußgeld“ von 208 Euro. Zudem werden die Besitzer angewiesen, einen jährlichen EEG-Bericht einzureichen, um den Druck zu erhöhen.
Die Bundesnetzagentur hat jedoch mehrere Ungereimtheiten in den Schreiben aufgedeckt, darunter falsche Absenderadressen, Telefonnummern und E-Mail-Angaben. Zwar müssen Besitzer von Balkon-Solaranlagen ihre Anlagen tatsächlich innerhalb eines Monats nach Installation registrieren – doch die behördlichen Forderungen in den Briefen sind erfunden. Zwar sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, dass Betreiber jährlich Zählerstände melden müssen, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Die Betrüger missbrauchen diese Regelung jedoch, um Panik zu schüren.
Die Behörden raten den Empfängern dringend, die Zahlungsaufforderungen vollständig zu ignorieren. Stattdessen sollten sie Anzeige gegen die unbekannten Täter erstatten. Die Bundesnetzagentur betont, dass echte behördliche Schreiben niemals auf diese Weise mit sofortigen Strafandrohungen verbunden sind.
Der Betrug nutzt die Unsicherheit vieler Anlagenbesitzer aus, da Verzögerungen bei der Registrierung tatsächlich zu Sanktionen führen können. Doch die gefälschten Schreiben enthalten klare Fehler, die ihre Unglaubwürdigkeit offenbaren. Wer verdächtige Post erhält, sollte die Angaben direkt bei der Bundesnetzagentur überprüfen und betrügerische Aktivitäten umgehend der Polizei melden.






