Dobrindt will Asylsuchenden schnelleren Arbeitsmarktzugang ermöglichen
Theo MayerDobrindt will Arbeitsverbot für Asylbewerber aufheben - Dobrindt will Asylsuchenden schnelleren Arbeitsmarktzugang ermöglichen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat einen neuen Vorschlag vorgelegt, der es Asylsuchenden ermöglichen soll, bereits nach drei Monaten in Deutschland zu arbeiten. Das Ziel der Initiative ist es, die Integration durch einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt zu beschleunigen. Derzeit müssen viele Asylbewerber deutlich länger warten, bevor sie einer Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit nachgehen dürfen.
Aktuell können Asylsuchende nach drei Monaten rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland eine Arbeitserlaubnis beantragen. Wer jedoch in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben muss, wartet oft bis zu sechs Monate, bis eine Arbeitsaufnahme möglich ist. Antragsteller aus sogenannten sicheren Herkunftsländern dürfen während des gesamten Asylverfahrens nicht arbeiten.
Nach Dobrindts Plan sollten Asylbewerber künftig auch dann einer Beschäftigung – einschließlich Vollzeitstellen und Minijobs – nachgehen dürfen, wenn ihr Asylverfahren noch läuft. Die Entscheidung über ihren Asylstatus wäre dabei unabhängig davon, ob sie arbeiten oder nicht. Wer einer Arbeit durch die Arbeitsagentur nachgeht, könnte sein Einkommen behalten, wobei die Bezüge jedoch bei der Berechnung von Sozialleistungen wie Wohnungsgeld berücksichtigt würden.
Der Vorschlag sieht keine Arbeitsverpflichtung für Asylsuchende vor, sondern zielt darauf ab, ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Abgelehnte Bewerber oder solche, die nicht mit den Behörden im Asylverfahren kooperieren, blieben jedoch von der Arbeitserlaubnis ausgeschlossen.
Dobrindt betont, dass Beschäftigung der effektivste Weg sei, um Asylsuchende in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Bisher hat kein anderes Bundesland oder Land vergleichbare Maßnahmen eingeführt.
Wird der Plan umgesetzt, verkürzt sich die Wartezeit für viele arbeitswillige Asylbewerber deutlich. Zudem entfielen die Beschränkungen, die mit dem Leben in Aufnahmeeinrichtungen verbunden sind. Die Regelung würde sich jedoch nur auf diejenigen beziehen, deren Asylantrag noch geprüft wird und die die Kooperationsauflagen erfüllen.






