27 February 2026, 08:08

Deutschland verschärft Asylrecht: Neue Haftregeln und Sekundärmigrationszentren geplant

Eine Liniengrafik, die die Anzahl der Personen zeigt, denen in den Vereinigten Staaten von 1990 bis 2016 Asyl gewährt wurde, mit begleitendem Text, der zusätzliche Dateninformationen bereitstellt.

Deutschland verschärft Asylrecht: Neue Haftregeln und Sekundärmigrationszentren geplant

Deutschland verschärft seine Flüchtlingspolitik mit einem neuen Gesetz, das strengere Asylverfahren und erweiterte Haftbefugnisse einführt. Die Änderungen im Rahmen des GEAS-Anpassungsgesetzes ermöglichen es den Bundesländern, sogenannte "Sekundärmigrationszentren" einzurichten, in denen Asylsuchende unter dauerhaften Hausarrest gestellt werden können. Die Maßnahmen gehen über die EU-Vorgaben hinaus und haben bereits rechtliche und humanitäre Bedenken ausgelöst.

Die Reformen basieren auf einem Pilotprojekt im Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt, Brandenburg. Dort wird die Dublin-Verordnung durchgesetzt, die vorsieht, dass Asylanträge in dem EU-Land bearbeitet werden müssen, das Flüchtlinge zuerst betreten. Mit dem neuen Gesetz können Bundesländer ähnliche Einrichtungen einrichten – die CDU/CSU erwartet, dass bis Mitte 2026 alle Länder nachziehen.

Asylbewerber in diesen Zentren müssen mit härteren Sanktionen bei Regelverstößen rechnen, darunter eine neue Form der "Asylverfahrenshaft", die theoretisch auf alle Antragsteller angewendet werden kann – in seltenen Fällen sogar auf Kinder. Familien mit Kindern könnten bis zu sechs statt bisher zwölf Monate in Haft gehalten werden. Zudem sieht das Gesetz beschleunigte Verfahren für Antragsteller vor, die aus sogenannten "sicheren Drittstaaten" per Flugzeug einreisen, verbunden mit einer Inhaftierung während der Prüfung.

Obwohl die Änderungen an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) der EU angelehnt sind, geht Deutschland mit zusätzlichen Verschärfungen noch weiter. Die EU-Reform zielt darauf ab, die Registrierung zu beschleunigen und die Zusammenarbeit bei Abschiebungen zu stärken, um groß angelegte Rückführungen zu ermöglichen. Doch rechtliche Hürden bleiben, darunter die freiwillige Mitwirkung der Bundesländer und die Abstimmung mit anderen EU-Staaten, von denen viele sich weigern, Asylsuchende zurückzunehmen.

Eine positive Neuerung garantiert geflüchteten Kindern nun Zugang zur Regelgesundheitsversorgung – bisher waren sie 36 Monate lang auf Notfallbehandlungen beschränkt. Dennoch warnen Kinderschutzorganisationen, dass die Haftbedingungen in den Zentren weiterhin gegen Kinderrechte verstoßen könnten.

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Der Bundestag soll das GEAS-Anpassungsgesetz bald verabschieden und das Pilotprojekt damit zur Regel machen. Das Gesetz gibt den Ländern die Befugnis, Sekundärmigrationszentren zu eröffnen, in denen Asylsuchende langfristig inhaftiert werden könnten. Rechtliche und praktische Herausforderungen könnten die Umsetzung jedoch verzögern, während sich Länder und EU-Partner an die strengeren Regeln anpassen.