24 March 2026, 08:09

Deggendorfer Giftmord-Prozess: Frau soll Partner mit Thalliumsulfat getötet haben

Alte französische Zeitungsanzeige für die 'Marie de Paris Liste Jury en Matiere Criminelle' aus dem Jahr 1871, enthaltend Text mit Jury-Informationen.

Deggendorfer Giftmord-Prozess: Frau soll Partner mit Thalliumsulfat getötet haben

53-Jährige aus Deggendorf muss sich wegen mutmaßlichen Mordes an ihrem Partner verantworten

Nächste Woche beginnt vor dem Landgericht Deggendorf der Prozess gegen eine 53-jährige Frau, die beschuldigt wird, ihren Lebensgefährten mit Thalliumsulfat vergiftet zu haben. Die giftige Substanz soll sie Ende 2024 bei einem ukrainischen Online-Händler bestellt haben. Der Fall sorgt wegen der ungewöhnlichen Umstände des Todes für Aufsehen.

Anfang 2025 verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Opfers rapide. Zunächst wurden seine Symptome als Grippe abgetan, doch sein Zustand verschlimmerte sich zusehends, führte zur Einlieferung ins Krankenhaus und schließlich ins Koma. Er starb an Multiorganversagen – ein Umstand, der den Verdacht auf Fremdeinwirkung weckte.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Ermittler werfen der Angeklagten vor, das Thalliumsulfat im November 2024 bei einem in der Ukraine ansässigen Unternehmen erworben zu haben. Im Januar des Folgejahres soll sie ihrem Partner das Gift verabreicht haben. Mittlerweile hat sich die Tochter des Opfers dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen.

Der Prozess beginnt am Dienstag und soll voraussichtlich sieben Verhandlungstage umfassen. Es werden 48 Zeugen sowie fünf Sachverständige gehört. Mit einem Urteil könnte bis Mai gerechnet werden.

Das beteiligte ukrainische Unternehmen hat sich bis März 2026 nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. Die Angeklagte besitzt die ukrainische Staatsbürgerschaft, das Verfahren findet jedoch nach deutschem Recht statt.

Im Mittelpunkt des Falls stehen die mutmaßliche Verwendung eines seltenen Giftes sowie die zunächst fehldiagnostizierten Symptome des Opfers. Bei einer Verurteilung drohen der Angeklagten schwere rechtliche Konsequenzen. Die Entscheidung des Gerichts wird maßgeblich von den Zeugenaussagen und den forensischen Beweisen abhängen.

Quelle