DB-Chef Nagl lehnt Sonderregeln für Italo im deutschen Fernverkehr ab
Clara HartmannDB-Chef Nagl lehnt Sonderregeln für Italo im deutschen Fernverkehr ab
Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, hat sich gegen Sonderregelungen für den italienischen Bahnanbieter Italo im deutschen Fernverkehrsmarkt ausgesprochen. Er warnte, dass begünstigte Bedingungen für das Unternehmen ab 2028 zu Rechtsstreitigkeiten und Instabilität führen könnten. Seine Äußerungen fallen in eine Phase andauernder Diskussionen darüber, wie neue Marktteilnehmer fair reguliert werden können.
Nagl kritisierte Vorschläge für eine kurzfristige „Neueinsteiger-Klausel“, die Italo den Markteintritt in Deutschland erleichtern soll. Eine solche Regelung sei rechtlich riskant, argumentierte er, da sie vor Gericht angefochten und innerhalb von 18 Monaten gekippt werden könnte. Seiner Ansicht nach könnte ein solcher Schritt gegen EU-Recht verstoßen und langwierige Prozesse nach sich ziehen.
Der CEO lehnte auch Übergangslösungen ab, während auf ein dauerhaftes Regelwerk gewartet wird. Er verwies darauf, dass die alten mehrjährigen Verträge von 2017 wegen ihrer Komplexität und rechtlichen Mängel abgeschafft worden seien. Die neue verbindliche EU-Verordnung zur Kapazitätsregulierung trete erst 2031 in Kraft, was eine Regelungslücke hinterlasse.
Trotz dieser Bedenken betonte Nagl, dass die DB InfraGO den Wettbewerb im Fernverkehr unterstütze. Als Infrastrukturunternehmen liege der Fokus darauf, fairen Zugang zu gewährleisten – nicht darauf, bestimmte Anbieter zu bevorzugen. Sein vorrangiges Ziel sei ein System, das letztlich den Fahrgästen zugutekomme.
Nagls Warnungen unterstreichen die Herausforderungen, Wettbewerb mit Rechtssicherheit im deutschen Bahnsektor in Einklang zu bringen. Ohne stabile Rahmenbedingungen bis 2031 könnten kurzfristige Lösungen für Italo auf juristische Hürden stoßen. Die Debatte dreht sich nun darum, wie neue Anbieter eingeführt werden können, ohne zusätzliche Unsicherheit zu schaffen.






