Cottbus belastet Bürger erstmals mit Rettungskosten – andere Landkreise bleiben großzügig
Jonas HofmannRechnung für Notfahrten: Cottbus sendet Bescheide - Cottbus belastet Bürger erstmals mit Rettungskosten – andere Landkreise bleiben großzügig
Bürger in Cottbus erhalten erstmals Rechnungen für Rettungseinsätze
Zum ersten Mal müssen Einwohner Cottbus' für den Einsatz des Rettungsdienstes selbst aufkommen. Der Schritt folgt einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom Januar 2025, das in bestimmten Fällen die Kosten von den Krankenkassen auf die Patienten verlagert. Andere Landkreise in Brandenburg gehen mit der Thematik unterschiedlich um – manche Regionen bleiben von der Änderung sogar unberührt.
Das Oberverwaltungsgericht hatte im Januar entschieden, dass Krankenkassen künftig keine Rettungsfahrten mehr übernehmen müssen, die nicht in einer Krankenhausaufnahme enden. Daraufhin verschickte Cottbus allein für den Januar rund 1.000 Rechnungen an Patienten. Bürgermeister Tobias Schick (SPD) warnte vor Verärgerung in der Bevölkerung, riet den Betroffenen jedoch, die Rechnungen bei ihren Krankenkassen einzureichen, um eine mögliche Erstattung zu prüfen.
In anderen Teilen Brandenburgs fällt die Reaktion unterschiedlich aus: Acht Landkreise hatten bereits im vergangenen Jahr Vereinbarungen mit den Kassen getroffen, um Rettungstransporte weiterhin kostenfrei anzubieten. Sechs weitere Landkreise und vier kreisfreie Städte einigten sich auf eine Kostenbeteiligung, während die Frage der "Fehlalarme" – Einsätze ohne Krankenhaustransport – weiterhin ungeklärt bleibt. Der Landkreis Märkisch-Oderland hatte Patienten sogar schon vor dem Gerichtsurteil Rechnungen gestellt, doch andere Kommunen kündigten bisher keine Pläne an, dem Cottbuser Vorbild zu folgen.
Gesundheitsminister René Wilke (SPD) bezeichnete die Lage als "labil" und als vordringliche Aufgabe. Er lehnte Vorschläge ab, das Land solle sämtliche Rettungskosten übernehmen oder jeden Notrufpatienten ins Krankenhaus bringen. Cottbus hingegen rechnet für 2025 mit Ausgaben in Höhe von 13 Millionen Euro für rettungsdienstliche Leistungen – ein Zeichen für die finanzielle Belastung der Kommunen.
Das Urteil hat in Brandenburg zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen geführt: Während Cottbus die Kosten direkt an die Patienten weitergibt, verzichten andere Landkreise darauf, die Bürger zu belasten. Da vorerst keine weiteren Kommunen ähnliche Maßnahmen planen, wird die finanzielle und administrative Last voraussichtlich ungleich über die Region verteilt bleiben.






