03 March 2026, 21:55

Bundestag beschließt Mindestlohn-Vergabegesetz – Bundesrat muss noch zustimmen

Ein Plakat mit zwei Personen vor einer Bergkulisse mit Bäumen und dem Text "Was unser Freihandel bedeutet - Britischer Granit Arbeiter - Die Fair Wages Klausel ist in Ordnung, aber ich will Arbeit."

Tariff Loyalty Act Passed - Bundestag beschließt Mindestlohn-Vergabegesetz – Bundesrat muss noch zustimmen

Der Bundestag hat das Mindestlohn-Vergabegesetz verabschiedet, ein Gesetz, das sicherstellen soll, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die faire Arbeitsbedingungen bieten. Die Regelung war eine zentrale Forderung der SPD und ist Teil der umfassenderen Infrastrukturausgabenpläne der Bundesregierung. Nun steht noch die endgültige Zustimmung des Bundesrates aus; die entscheidenden Sitzungen sind für März 2026 angesetzt.

Das neue Gesetz gilt für Bundesaufträge im Bau- und Dienstleistungssektor mit einem Volumen von mindestens 50.000 Euro, in bestimmten Fällen liegt die Schwelle bei 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Beschaffungen der Bundeswehr bleiben ausgenommen. Ziel der Maßnahme ist es, Lohndumping mit Steuergeldern zu verhindern – ein Punkt, den die SPD-Politikerin Annika Klose besonders betont.

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Unterstützung erfährt das Gesetz von mehreren Parteien, darunter SPD, Grüne und Linke, während die AfD weiterhin ablehnt. Die CDU/CSU stimmte nur zögerlich zu und stellte infrage, ob es tatsächlich die Tarifbindung stärken werde. Laut dem DGB-Gewerkschaftsbund befürworten 59 Prozent der Bevölkerung die Regelung, selbst unter Wählern der Union gibt es Zustimmung.

Kritik kommt von verschiedenen Seiten: Der Arbeitgeberverband BDA lehnt das Gesetz rundweg ab, Gewerkschaften halten die Schwellenwerte für zu hoch und bemängeln, dass die Ausnahme für militärische Beschaffungen seine Wirkung schwäche. Der Unionsabgeordnete Carstensen räumte zwar Fortschritte ein – etwa den Ausschluss von Lieferverträgen –, äußerte aber weiterhin Zweifel an der Gesamtwirksamkeit.

Der Bundesrat muss dem Gesetz nun zustimmen, bevor es in Kraft treten kann. Anders als bei üblichen Gesetzen ist keine vorherige Billigung durch ein einzelnes Bundesland erforderlich. Die Kammer wird die Vorlage am 6. und 27. März 2026 beraten.

Wird das Gesetz vom Bundesrat verabschiedet, müssen Unternehmen, die sich um Bundesaufträge bewerben, faire Lohnstandards einhalten. Die Ausnahmen für Lieferverträge und militärische Beschaffungen bleiben bestehen. Die Regierung erwartet, dass die Regelung künftige öffentliche Ausgaben prägt und gleichzeitig Bedenken hinsichtlich der Lohnfairness ausräumt.