Bundesregierung verlängert Rabattpflicht für Medikamente bis 2026
Die deutsche Bundesregierung hat zentrale Kostendämpfungsmaßnahmen für verschreibungspflichtige Medikamente bis 2026 verlängert. Zu diesen Regelungen gehören ein Preisstopp sowie verpflichtende Rabatte für Hersteller, die die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr bereits um 2,19 Milliarden Euro entlastet haben. Ziel der Verantwortlichen ist es, die Beitragssätze für Versicherte in den kommenden Jahren stabil zu halten.
Seit 2023 sind Pharmaunternehmen gemäß §130a des Sozialgesetzbuchs (SGB V) verpflichtet, gesetzliche Nachlässe auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zu gewähren. Falls Hersteller – etwa im Falle einer Insolvenz – nicht zahlen, müssen Apotheken die Rabatte übernehmen. Die genauen Rabattsätze bleiben zwar undurchsichtig, doch zu den bekannten Ermäßigungen zählt eine pauschale Erstattung von 1,77 Euro pro Rezept nach §130 SGB V. Öffentliche Aufzeichnungen, welche Unternehmen 2023 am stärksten von diesen Regelungen profitierten, liegen nicht vor.
Seit Juli 2018 existiert ein Inflationsausgleichsmechanismus, der Herstellern teilweise Entlastung bietet. Dieser wird ihre finanzielle Belastung 2025 um 170 Millionen Euro und voraussichtlich 2026 um 79 Millionen Euro verringern. Unternehmen in existenziellen Marktnotlagen können jedoch weiterhin Befreiungen von den Rabattpflichten beantragen, sofern die Vorgaben eine unzumutbare Härte darstellen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestätigte diese Woche, dass sowohl der Preisstopp als auch die verpflichtenden Herstellerrabatte 2026 weitergelten. Ohne diese Maßnahmen würde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für Versicherte voraussichtlich auf 2,9 % steigen. Ausnahmen vom Preisstopp gibt es für neu zugelassene Arzneimittel nach §130a Absatz 3a SGB V – vorausgesetzt, es existieren keine therapeutischen Alternativen.
Die verlängerten Regelungen werden die finanzielle Belastung des gesetzlichen Krankenversicherungssystems auch über 2024 hinaus mindern. Die Beitragssätze dürften damit stabiler bleiben, als es ohne den Preisstopp der Fall wäre. Für Pharmaunternehmen gelten die Rabattverpflichtungen jedoch weiterhin – es sei denn, sie erhalten aufgrund nachgewiesener Härtefälle eine Befreiung.






