Bundesgericht kippt Urteil: Kölner Theaterstreit um Lärm und Wohnungsbau geht in nächste Runde
Luisa HartmannNachbarschaftsstreit mit Kölns Volksbühne geht in die nächste Runde - Bundesgericht kippt Urteil: Kölner Theaterstreit um Lärm und Wohnungsbau geht in nächste Runde
Ein langwieriger Streit zwischen dem Kölner Volkstheater und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Verhandlung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt des Konflikts stehen Pläne, Teile einer ehemaligen Druckerei in Wohnungen neben dem Theater umzubauen.
Der Verein Freie Volksbühne hatte die Baugenehmigung zunächst angefochten und argumentiert, die Aktivitäten des Theaters seien bereits durch bestehende Rechte geschützt. Zudem befürchtete man, dass Lärm von Aufführungen künftige Bewohner stören würde. Im Juni 2024 gab das Oberverwaltungsgericht Münster dem Verein recht und stoppte den Umbau wegen übermäßiger Lärmbelastung und mutmaßlicher Verstöße gegen das Planungsrecht.
Das Leipziger Gericht urteilte nun, die frühere Entscheidung habe sich zu stark auf Lärmgrenzwerte gestützt. Nicht alle relevanten Tatsachen seien vor der Aufhebung der Genehmigung ausreichend geprüft worden. Daher wird der Fall nach Münster zurückverwiesen, wo eine neue Bewertung erfolgen muss.
Bisher gibt es keine detaillierten Berichte darüber, wie sich die aktuelle Nutzung der ehemaligen Druckerei auf das Viertel oder das Theater auswirkt. Der Streit dreht sich weiterhin um die Frage, ob die Umwandlung in Wohnraum trotz des Theaterbetriebs vorangetrieben werden darf.
Der Rechtsstreit wird nun in Münster fortgesetzt, wo das Gericht die Beweislage umfassender neu bewerten muss. Die Entscheidung wird zeigen, ob die Wohnungen gebaut werden dürfen oder ob die Bedenken des Theaters hinsichtlich Lärm und Planung das Projekt blockieren. Ein endgültiges Urteil steht noch aus.






