Bund der Steuerzahler klagt: Soll die GEZ-Gebühr endlich steuerlich absetzbar sein?
Jonas HofmannBund der Steuerzahler klagt: Soll die GEZ-Gebühr endlich steuerlich absetzbar sein?
Der Bund der Steuerzahler klagt gegen die Rundfunkgebührenpflicht, bekannt als GEZ. Die Vereinigung fordert, dass die Gebühr steuerlich absetzbar sein soll, da sie Haushalte unangemessen finanziell belaste. Ein Urteil zu ihren Gunsten könnte die Steuererklärung von Millionen Menschen jährlich verändern.
Streitpunkt ist, ob die monatlichen 18,36 Euro als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe anerkannt werden sollten. Ein Steuerzahler versuchte bereits, 220 Euro für das Jahr 2024 geltend zu machen, scheiterte jedoch: Das Finanzamt stufte die Gebühr als "private Lebenshaltungskosten" ein.
Der Bund der Steuerzahler unterstützt nun eine Musterklage vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. Bei Erfolg könnten Steuerzahler die Gebühr von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Die tatsächliche Ersparnis hinge vom individuellen Steuersatz ab.
Beispielsweise könnte jemand mit einem Steuersatz von 20 Prozent etwa 44 Euro pro Jahr sparen. Bei 30 Prozent wären es rund 66 Euro, Spitzenverdiener mit dem höchsten Satz könnten fast 93 Euro jährlich zurückerhalten.
Ein Urteil zugunsten der Kläger würde bedeuten, dass Millionen ihre Steuerlast mindern könnten, indem sie die Rundfunkgebühr absetzen. Entscheidend ist, ob das Gericht die Gebühr als außergewöhnliche Belastung und nicht als reguläre Haushaltskosten einstuft.






