Brandenburgs Landtag verschärft Strafen für Abgeordnete bei schweren Verstößen
Theo MayerGefährdungsgeld für harte Disziplinarkommentare geplant - AfD will Beschwerde einlegen - Brandenburgs Landtag verschärft Strafen für Abgeordnete bei schweren Verstößen
Brandenburgs Landtag führt neue Strafen für Abgeordnete bei schweren Verstößen ein
Der Brandenburgische Landtag hat neue Bußgelder für Abgeordnete eingeführt, die durch schwerwiegende Störungen der Parlamentsarbeit auffallen. Nach den aktualisierten Regeln drohen Mitgliedern Geldstrafen von bis zu 500 Euro, wenn sie die Würde des Landtags verletzen. Der Schritt folgt auf wiederholte Eskalationen im Plenarsaal, wobei die rechtspopulistische AfD-Fraktion ankündigte, die Entscheidung vor Gericht anzufechten.
Die Änderungen ermöglichen es der Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD), Strafen ohne vorherige formelle Verwarnung zu verhängen. Bei Wiederholungstatbeständen innerhalb von sechs Monaten kann sich das Bußgeld auf bis zu 1.000 Euro verdoppeln. Die regierende SPD-CDU-Koalition begründet die Maßnahmen mit dem Ziel, extremes Fehlverhalten einzudämmen und einen reibungsloseren Parlamentsbetrieb zu gewährleisten.
Im vergangenen Jahr hatten die Sitzungsleiter sieben offizielle Rügen ausgesprochen – fünf davon an AfD-Abgeordnete und zwei an SPD-Mitglieder. Frühere Versuche, Bußgelder einzuführen, waren jedoch an der damaligen Koalition der SPD mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gescheitert. Nun, da die BSW in der Opposition sitzt, konnten die neuen Regeln verabschiedet werden.
Die AfD verurteilte die Strafen als Versuch, oppositionelle Stimmen zum Schweigen zu bringen. Der parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch verteidigte die konfrontative Rhetorik seiner Fraktion und betonte, sie liege im Rahmen der demokratischen Debatte. Die BSW-Fraktion hält hingegen an ihrer Ablehnung fest und argumentiert, Sanktionen dürften nicht vorschreiben, wie Abgeordnete an Diskussionen teilnehmen.
Ähnliche Regelungen gibt es bereits in anderen Landesparlamenten sowie im Bundestag, wo die Strafen bis zu 4.000 Euro betragen können. Brandenburgs Version fällt milder aus, markiert jedoch einen Wandel im Umgang mit störendem Verhalten.
Die AfD bestätigte, die Bußgelder vor dem Verfassungsgericht anfechten zu wollen. Sollte die Regelung Bestand haben, tritt sie sofort in Kraft – mit Liedtke als zuständige Instanz für die Durchsetzung. Die Entscheidung spiegelt die größeren Spannungen wider, die zwischen Redefreiheit und parlamentarischer Ordnung bestehen.






