Brandenburger Verfassungsgericht weist AfD-Klage gegen 2G-Regeln endgültig ab
Theo MayerVerfassungsgericht lehnt AfD-Antrag zur Überprüfung der 2G-Corona-Regeln ab - Brandenburger Verfassungsgericht weist AfD-Klage gegen 2G-Regeln endgültig ab
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat nach einer Klage der rechtspopulistischen AfD über pandemiebedingte Einschränkungen entschieden. Der Antrag der Partei auf Überprüfung der 2G-Regeln, die Ungeimpften den Zugang zu öffentlichen Räumen verwehrten, wurde abgewiesen. Gleichzeitig erklärte das Gericht bestimmte Corona-Maßnahmen – darunter Maskenpflicht und Versammlungsbeschränkungen – für ungültig.
Während des Höhepunktes der Pandemie unterlag das öffentliche Leben in Deutschland strengen Auflagen. Betriebe und Einrichtungen setzten das 2G-Modell um, das nur Geimpften und Genesenen Zutritt gewährte. Die AfD stellte die Rechtmäßigkeit dieser Regelungen infrage und zog vor Gericht.
Die Richter prüften die Beschränkungen und bestätigten die 2G-Zugangsregeln als damals gerechtfertigt. Die Entscheidungen seien auf Basis der besten verfügbaren Erkenntnisse über das Virus getroffen worden, hieß es. Andere Maßnahmen – etwa die Maskenpflicht oder Einschränkungen bei Demonstrationen – wurden jedoch als nicht mehr haltbar verworfen.
Der umfassendere Vorstoß der AfD gegen das 2G-System scheiterte vollständig. Das Gericht wies den Antrag als unbegründet zurück, womit der rechtliche Feldzug der Partei gegen die Pandemiepolitik endgültig gescheitert ist.
Das Urteil bestätigt, dass das 2G-Modell während seiner Geltung rechtmäßig war. Gleichzeitig hebt es verbleibende Restriktionen wie Maskenpflicht und Versammlungsregeln auf. Die Entscheidung markiert damit das Ende der AfD-Klagen gegen die Pandemie-Maßnahmen.






