23 February 2026, 18:21

Brandenburger Verfassungsgericht weist AfD-Klage gegen 2G-Regeln endgültig ab

Eine Gruppe maskierter Personen sitzt vor einem Gebäude auf dem Boden und hält ein Transparent, umgeben von Gegenständen und Bäumen, mit einer Ampel im Hintergrund.

Verfassungsgericht lehnt AfD-Antrag zur Überprüfung der 2G-Corona-Regeln ab - Brandenburger Verfassungsgericht weist AfD-Klage gegen 2G-Regeln endgültig ab

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat nach einer Klage der rechtspopulistischen AfD über pandemiebedingte Einschränkungen entschieden. Der Antrag der Partei auf Überprüfung der 2G-Regeln, die Ungeimpften den Zugang zu öffentlichen Räumen verwehrten, wurde abgewiesen. Gleichzeitig erklärte das Gericht bestimmte Corona-Maßnahmen – darunter Maskenpflicht und Versammlungsbeschränkungen – für ungültig.

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Während des Höhepunktes der Pandemie unterlag das öffentliche Leben in Deutschland strengen Auflagen. Betriebe und Einrichtungen setzten das 2G-Modell um, das nur Geimpften und Genesenen Zutritt gewährte. Die AfD stellte die Rechtmäßigkeit dieser Regelungen infrage und zog vor Gericht.

Die Richter prüften die Beschränkungen und bestätigten die 2G-Zugangsregeln als damals gerechtfertigt. Die Entscheidungen seien auf Basis der besten verfügbaren Erkenntnisse über das Virus getroffen worden, hieß es. Andere Maßnahmen – etwa die Maskenpflicht oder Einschränkungen bei Demonstrationen – wurden jedoch als nicht mehr haltbar verworfen.

Der umfassendere Vorstoß der AfD gegen das 2G-System scheiterte vollständig. Das Gericht wies den Antrag als unbegründet zurück, womit der rechtliche Feldzug der Partei gegen die Pandemiepolitik endgültig gescheitert ist.

Das Urteil bestätigt, dass das 2G-Modell während seiner Geltung rechtmäßig war. Gleichzeitig hebt es verbleibende Restriktionen wie Maskenpflicht und Versammlungsregeln auf. Die Entscheidung markiert damit das Ende der AfD-Klagen gegen die Pandemie-Maßnahmen.