Brandenburg unterstützt einkommensschwache Familien mit Urlaubszuschüssen bis zu 130 Euro
Clara HartmannBrandenburg unterstützt einkommensschwache Familien mit Urlaubszuschüssen bis zu 130 Euro
Geringverdiener-Familien in Brandenburg können Urlaubszuschüsse beantragen
Familien mit niedrigem Einkommen in Brandenburg haben die Möglichkeit, einen Zuschuss für Urlaubsreisen zu beantragen, um die Kosten für Trips zu senken. Das Programm sieht eine Förderung von 10 Euro pro Übernachtung und Person vor, maximal für 13 Nächte. Im vergangenen Jahr wurden über 1.300 Anträge bewilligt, darunter hunderte von Alleinerziehenden.
Der Zuschuss kann einmal jährlich für eine Reise beantragt werden, wobei der Aufenthalt mindestens zwei Nächte umfassen muss. Familien müssen ihren Antrag spätestens sechs Wochen vor der geplanten Abreise einreichen. Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich, und die Vergabe der Mittel hängt vom verfügbaren Haushalt ab.
Die genauen Förderbedingungen sowie die Antragsformulare sind auf der Website des Landesamts für Soziales und Versorgung (LASV) abrufbar. Zwar werden keine bestimmten Urlaubsziele offiziell empfohlen, doch das Sozialministerium rät, auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienferienstätten nach familienfreundlichen Angeboten zu suchen. 2023 wurden insgesamt 1.396 Anträge bewilligt, davon 658 für Alleinerziehende. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es jedoch nicht – die Zuschüsse werden je nach Haushaltslage vergeben.
Ziel des Programms ist es, Familien mit geringem Einkommen bezahlbare Urlaubsmöglichkeiten zu ermöglichen. Bewilligte Antragsteller erhalten 10 Euro pro Person und Nacht, doch die Förderung ist nicht automatisch. Interessierte müssen sich frühzeitig bewerben und die Anforderungen auf der LASV-Website prüfen.






