07 February 2026, 08:23

Brandenburg startet Notfütterung für Wildtiere wegen extremen Frostes und Eises

Eine Rehherde, die im Schnee grast und von schneebedeckten Pflanzen und Bäumen umgeben ist.

Wildtiere in Not - Wie Jäger jetzt helfen können - Brandenburg startet Notfütterung für Wildtiere wegen extremen Frostes und Eises

Brandenburg erklärt Notfütterung für Wildtiere – Frost und Eis machen Nahrung knapp

Die Behörden in Brandenburg haben aufgrund von strengem Frost und vereisten Flächen eine Notfütterungsperiode für Wildtiere ausgerufen. Betroffen sind aktuell die Landkreise Barnim und Oder-Spree, wobei seit dem 7. Februar 2026 insgesamt zehn Landkreise an der Maßnahme teilnehmen. Jäger sind laut Bundesjagdgesetz verpflichtet, bedürftigen Tieren wie Rehen und Rotwild Futter bereitzustellen.

Die Notfütterung dient als kurzfristige Lösung, um Wildtiere vor Nahrungsknappheit und möglichen Verletzungen durch glatteisige Bedingungen zu schützen. Die Futterstellen müssen in natürlichen Äsungsgebieten eingerichtet werden, abseits von Wegen und Siedlungen, und dürfen nur mit dem notwendigen Mindestfutter bestückt sein.

Zudem gelten während dieser Zeit Jagdeschränkungen zum Schutz der Tiere. Rund um die Fütterungsstellen besteht eine 200-Meter-Schutzzone, in der nicht gejagt werden darf, und generell wird von Jagdaktivitäten abgeraten. Wanderer werden aufgefordert, sich auf markierte Wege zu beschränken, Hunde anzuleinen und Lärm zu vermeiden, um gestresste Wildtiere nicht zusätzlich zu beunruhigen.

Die Notfütterung soll voraussichtlich etwa zehn Tage andauern, kann jedoch bei anhaltend schlechten Bedingungen verlängert werden. Die örtlichen Jagdbehörden sind dafür verantwortlich, dass die Tiere ausreichend versorgt werden, bis natürliche Nahrungsquellen wieder zugänglich sind.

Ziel der Notfallmaßnahmen ist es, Leiden der Wildtiere durch anhaltenden Frost und Eis zu verhindern. Jäger, Wanderer und Anwohner müssen die Regeln einhalten, um Störungen zu minimieren und den Tieren das Überleben in den harten Bedingungen zu erleichtern. Die Behörden beobachten die Lage und entscheiden, ob die Fütterungsperiode verlängert oder auf weitere Landkreise ausgeweitet wird.

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