Brandenburg plant Verbot religiöser Symbole für Richter und Staatsanwälte
Theo MayerBrandenburg plant Verbot religiöser Symbole für Richter und Staatsanwälte
Brandenburg will fünftes Bundesland mit Verbot religiöser Symbole in Gerichtssälen werden
Das Land Brandenburg bereitet ein Gesetz vor, das Richtern und Staatsanwälten das Tragen sichtbarer religiöser Symbole wie Kopftücher, Kippen, Kreuze oder politisch auffälliger Kleidung während Verhandlungen untersagt. Der Vorstoß folgt einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zur Neutralitätspflicht der Justiz.
Auslöser für die geplante Regelung ist ein Beschluss des höchsten deutschen Gerichts von 2020. Damals entschied das Bundesverfassungsgericht, dass religiöse Symbole bei Amtsträgern in Gerichtssälen das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine unparteiische Rechtsprechung untergraben könnten. Die rot-schwarze Koalitionsregierung Brandenburgs hat das Vorhaben nun in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen.
Der Landesrichterverband unterstützt den Entwurf. Sein Vorsitzender, Stephan Kirschnick, plädiert dafür, die Vorschriften auch auf Laienrichter und sichtbare Tattoos auszuweiten. Gleichzeitig betonte er, dass muslimische Frauen mit Kopftuch nicht von der juristischen Ausbildung ausgeschlossen werden sollten – auch wenn sie später Einschränkungen bei der Prozessleitung hinnehmen müssten.
Vier weitere Bundesländer – Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und Berlin – haben bereits ähnliche Gesetze verabschiedet. Das brandenburgische Justizministerium hat noch keinen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren vorgelegt.
Bei Verabschiedung würde das Land sich den bestehenden Neutralitätsregeln anderer Bundesländer anpassen. Ziel des Verbots ist es, jeden Anschein von Befangenheit in Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die brandenburgische Justiz würde damit zu den Gerichtsbarkeiten gehören, die strenge Unparteilichkeitsstandards in rechtlichen Verfahren durchsetzen.






