20 February 2026, 16:49

Brandenburg führt Bestbieterprinzip ein – weniger Bürokratie für kleine Unternehmen

Ein buntes Papier mit fetter Schrift und Bildern von verschiedenen, strahlenden Menschen, das eine Parlamentsreform mit einem Sinn für Hoffnung und Optimismus darstellt.

Brandenburg erleichtert Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen - Brandenburg führt Bestbieterprinzip ein – weniger Bürokratie für kleine Unternehmen

Brandenburg vereinfacht öffentliche Auftragsvergabe mit dem "Bestbieterprinzip"

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Mit einem neuen Ansatz, dem sogenannten Bestbieterprinzip, will Brandenburg die öffentliche Auftragsvergabe entbürokratisieren und kleinen sowie mittelständischen Unternehmen den Zugang erleichtern. Wirtschaftsminister Daniel Keller bezeichnete den Schritt als "wichtigen Meilenstein zur Reduzierung von Bürokratie".

Bisher müssen alle Bieter Qualifikationsnachweise und Unterlagen einreichen. Künftig wird nur noch der voraussichtliche Sieger des Vergabeverfahrens diese Dokumente vorlegen müssen. Die Änderung soll den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern – insbesondere für kleinere Betriebe, die oft mit komplexen Ausschreibungsverfahren kämpfen.

Das Ministerium plant, die Neuerung per Erlass umzusetzen. Brandenburg folgt damit dem Vorbild Hessens, wo das Bestbieterprinzip kürzlich in eine Reform des Vergaberechts aufgenommen wurde. Bisher haben keine anderen Bundesländer angekündigt, das Modell zu übernehmen.

Die Behörden hoffen, dass die neue Regelung mehr lokale Unternehmen dazu bewegt, sich an öffentlichen Aufträgen zu beteiligen. Durch den Wegfall vorab einzureichender Unterlagen wird das Verfahren schneller und zugänglicher für alle Beteiligten.

Sobald der Erlass in Kraft tritt, gilt die Reform für künftige Ausschreibungen in Brandenburg. Davon profitieren vor allem kleinere Unternehmen, da geringere Anfangshürden die Wettbewerbsbedingungen angleichen sollen. Der Staat erwartet, dass die Änderung die Vergabe beschleunigt, ohne die Fairness des Wettbewerbs zu beeinträchtigen.