26 March 2026, 18:09

Brandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue

Gelbliches Papier mit schwarzer Tinte Handschrift, ein deutscher Regierungsbrief, der die Freilassung eines Mannes bittet.

Brandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue

Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind endgültig aus dem Dienst entlassen worden, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufgekommen waren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte diese Entscheidung am 26. März 2026 und beendete damit das Berufungsverfahren. Das Urteil macht deutlich: Schon begründete Zweifel an der Verfassungsloyalität reichen aus, um die Karriere eines Anwärters in der Polizei zu beenden.

Die beiden Männer waren zuvor von der Polizeiakademie Brandenburg entfernt worden, nachdem Ausbilder und Mitanwärter Vorfälle gemeldet hatten. Zeugen sagten aus, die beiden hätten Äußerungen getätigt, die mit den demokratischen Grundsätzen Deutschlands unvereinbar seien. Nach Beamtenrecht ist die Treue zur Verfassung eine zentrale Voraussetzung – Anwärter in der Probezeit können bei mangelnder Eignung sofort entlassen werden.

Das Oberverwaltungsgericht wies ihre Klagen ab und begründete dies mit der überzeugenden Beweislage. Die Entscheidung ist rechtskräftig; weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen. Zwar gibt es keine genauen bundesweiten Zahlen zu ähnlichen Entlassungen, doch Brandenburg bestätigte für den Zeitraum zwischen 2021 und 2026 nur diese beiden Fälle.

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Beamte müssen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie sie im Grundgesetz verankert ist, aktiv unterstützen. Das Gericht urteilte, dass bereits gut begründete Zweifel an dieser Haltung für eine Entlassung ausreichen – und unterstrich damit die hohen Anforderungen an Personen im öffentlichen Dienst.

Das Urteil schafft einen klaren Präzedenzfall für künftige Fälle, in denen es um die Verfassungstreue von Polizeianwärtern geht. Beide Männer ist der weitere Berufsweg in der Strafverfolgung nun verwehrt. Die Entscheidung betont erneut, wie entscheidend die Einhaltung demokratischer Werte im deutschen Öffentlichen Dienst ist.

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