18 June 2026, 06:07

Brandenburg beschleunigt Professoren-Berufungen mit neuem Hochschulgesetz

Brandenburg beschleunigt Anstellung neuer Universitätsprofessoren

Brandenburg beschleunigt Professoren-Berufungen mit neuem Hochschulgesetz

Brandenburg hat ein neues Gesetz verabschiedet, um die Berufung von Professoren an seinen Hochschulen zu beschleunigen. Mit der Reform soll die durchschnittliche Einstellungsdauer von ein bis zwei Jahren auf nur noch sechs bis zwölf Monate verkürzt werden. Die regierende Koalition aus SPD und CDU unterstützte den Gesetzentwurf in einer aktuellen Abstimmung.

Das Gesetz sieht Maßnahmen vor, um die Einstellungsverfahren zu straffen. Die Universitäten des Landes sollen künftig schneller berufen können als in jedem anderen Bundesland. Zudem behalten sie das Recht, in Ausnahmefällen Professoren ohne öffentliche Ausschreibung zu berufen oder zu befördern.

Bei der Auswahl wird stärker auf die Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber geachtet. Doch der Entwurf stieß auch auf Kritik. Die BSW-Fraktion stimmte gegen das Gesetz; die Abgeordnete Jenny Meyer warf ihm vor, es gewähre Sonderrechte, die sich auch auf andere Investoren ausweiten könnten. Die AfD enthielt sich, schlug jedoch einen Zusatzantrag vor, wonach Partnerschaften der Fakultäten mit externen Geldgebern der parlamentarischen Zustimmung bedürfen.

Vor der Abstimmung hatten Studierendenvertretungen und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vor den Risiken privat finanzierter akademischer Einrichtungen gewarnt. Sie argumentierten, solche Strukturen könnten Macht bei den Dekanen bündeln und „präsidiale Befugnisse“ schaffen.

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Das Gesetz tritt nun in Kraft und ermöglicht es den brandenburgischen Hochschulen, Professoren zügiger zu berufen. Gleichzeitig wird ihre Möglichkeit formalisiert, in bestimmten Fällen auf öffentliche Ausschreibungen zu verzichten. Die Änderungen markieren einen deutlichen Wandel in der Personalrekrutierung im akademischen Bereich der Region.

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