17 April 2026, 04:09

Bielefelder Ehepaar entgeht im März 2026 knapp einem ETA-Betrug mit 240-Euro-Falle

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen als Kostenfaktor für Familien in Höhe von Hunderten Dollar monatlich anprangert.

Bielefelder Ehepaar entgeht im März 2026 knapp einem ETA-Betrug mit 240-Euro-Falle

Ehepaar aus Bielefeld entgeht im März 2026 nur knapp einem Betrug durch eine gefälschte ETA-Website

Ein Paar aus Bielefeld ist im März 2026 nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine betrügerische Website für die elektronische Einreiseerlaubnis (ETA) entgangen. Die beiden hatten versucht, eine Electronic Travel Authorisation zu beantragen – eine seit Anfang 2025 für die Einreise nach Großbritannien verpflichtende Genehmigung. Erst als die Zahlung statt der offiziellen Gebühr von 18,50 Euro plötzlich fast 240 Euro betrug, wurde der Schwindel offenbart.

Die beiden suchten online nach einem ETA-Antragsformular und gaben ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen auf einer Website ein. Bei der Zahlungsabwicklung fiel ihnen die überhöhte Summe auf, was sie misstrauisch werden ließ. Sie brachen die Transaktion sofort ab und ließen ihre Karte von der Bank sperren.

Am 13. März 2026 erstatteten sie online Anzeige bei der Polizei. Die Behörden weisen Reisende daraufhin, dass ETA-Anträge ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung gestellt werden müssen. Der korrekte Link lautet *https://www.gov.uk/eta, wo die Gebühr weiterhin 18,50 Euro pro Person* beträgt.

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Die Verbraucherzentrale Deutschland gibt Tipps, wie man betrügerische Websites erkennt: Man sollte auf offizielle Regierungsadressen achten und Drittanbieter meiden, die zusätzliche Gebühren verlangen.

Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Der Fall zeigt, wie riskant die Nutzung inoffizieller Websites für Reisedokumente ist. Die offiziellen Hinweise betonen: Nur über das bezeichnete Portal der britischen Regierung beantragen.

Quelle