BGH-Urteil verschärft Haftungsrisiken für Apotheken bei Online-Werbung für Medikamente
Luisa HartmannBGH-Urteil verschärft Haftungsrisiken für Apotheken bei Online-Werbung für Medikamente
Ein neues Urteil hat die rechtlichen Risiken für Apotheken präzisiert, die mit Online-Plattformen zusammenarbeiten, die verschreibungspflichtige Medikamente bewerben. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte, dass Apotheken für unzulässige Werbung dieser Plattformen haftbar gemacht werden können. Die Entscheidung unterstreicht strengere Kontrollen bei der Online-Bewerbung verschreibungspflichtiger Arzneimittel.
Das Landgericht Berlin II hatte zuvor entschieden, dass das Geschäftsmodell von DoktorABC gegen geltendes Recht verstößt. Es stellte fest, dass Werbung für gesamte Klassen verschreibungspflichtiger Medikamente – selbst ohne Nennung konkreter Präparate – illegal ist. Der BGH bestätigte diese Auffassung und betonte, dass Werbeverbote für alle Behandlungen einer bestimmten Indikation gelten.
Apotheken werden nun davor gewarnt, mit Plattformen zusammenzuarbeiten, die Patienten gezielt an bestimmte Apotheken vermitteln. Wer trotz rechtlicher Abmahnungen solche Kooperationen fortsetzt, muss mit Haftungsfolgen rechnen. Der Verband der Angestelltenkrankenkassen-Apotheker (AKNR) kündigte an, weiterhin juristisch gegen illegale Geschäftspraktiken vorzugehen.
Das Gericht wies zudem darauf hin, dass Apotheken prüfen müssen, ob das Geschäftsmodell einer Plattform rechtmäßig ist. Falls nicht, müssen sie die Zusammenarbeit beenden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden – einschließlich des Risikos, ihre Betriebserlaubnis zu verlieren.
Die Urteile setzen klare Grenzen dafür, wie Apotheken mit Online-Verschreibungsdiensten kooperieren dürfen. Wer sich nicht von unzulässiger Werbung distanziert, kann nun zur Verantwortung gezogen werden. Die anhaltenden juristischen Schritte des AKNR deuten auf eine verschärfte Durchsetzung gegen nicht konforme Geschäftsmodelle hin.






