Berliner Vermieter scheitert mit überhöhter Miete vor höchstem Gericht
Theo MayerAnfechtung gegen Mietpreisdeckel scheitert vor dem deutschen Verfassungsgericht - Berliner Vermieter scheitert mit überhöhter Miete vor höchstem Gericht
Ein Berliner Vermieter hat einen Rechtsstreit verloren, nachdem er von Mietern mehr verlangt hatte, als die städtische Mietpreisbremse zulässt. Der Fall gelangte bis vor Deutschlands höchste Gerichte, bevor ein endgültiges Urteil die Rückzahlungsanordnung bestätigte. Berlin bleibt einer der angespanntesten Wohnungsmärkte des Landes, wo für Neuvermietungen strenge Mietobergrenzen gelten.
Der Streit begann, als ein Vermieter bei der Neuvermietung einer Berliner Immobilie eine Miete verlangte, die über dem gesetzlich erlaubten Limit lag. Nach lokalen Vorschriften dürfen Vermieter bei neuen Verträgen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Die Mieter zogen vor Gericht und argumentierten, sie hätten zu viel gezahlt.
Der Bundesgerichtshof gab den Mietern recht und ordnete an, dass der Vermieter den überhöhten Betrag zurückerstatten muss. Der Vermieter legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein, doch das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Verhandlung ab. Die Richter hielten die Beschwerde für unbegründet und beendeten damit das Verfahren.
Da Berlin als Wohnungsmarkt mit besonders hohem Druck eingestuft wird, gelten hier diese strengen Mietvorgaben. Allerdings gibt es keine Belege dafür, dass die städtischen Regelungen seit 2020 Einfluss auf die Mietentwicklungen in anderen deutschen Großstädten haben.
Das Urteil schafft einen klaren Präzedenzfall für die Durchsetzung der Berliner Mietpreisbremse. Vermieter, die die Zehn-Prozent-Grenze überschreiten, müssen überzahlte Mieter nun erstatten. Da keine weiteren Rechtsmittel möglich sind, bleibt die Entscheidung als verbindliche Auslegung der städtischen Wohnungsgesetze bestehen.






