Bayerischer Verfassungsgerichtshof rügt Gesundheitsministerium wegen unvollständiger Masken-Auskünfte
Luisa HartmannGericht kritisiert Regierungsinformationen während der Corona-Krise - Bayerischer Verfassungsgerichtshof rügt Gesundheitsministerium wegen unvollständiger Masken-Auskünfte
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat gegen das Staatsministerium für Gesundheit entschieden – wegen dessen Umgang mit parlamentarischen Anfragen während der COVID-19-Pandemie. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen unbeantwortete Fragen des SPD-Abgeordneten Florian von Brunn zu Schutzmasken-Käufen in München. Das Gericht urteilte, dass die Antworten des Ministeriums den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügten.
Der Streit begann 2021, als von Brunn, SPD-Mitglied des Bayerischen Landtags, Anfragen zur Beschaffung von FFP2-Masken einreichte. Er forderte Details zur nachgewiesenen Wirksamkeit der Masken eines bestimmten Herstellers sowie Auskunft darüber, welche Regierungsvertreter über die Käufe informiert worden waren. Das unter der damaligen Leitung von Judith Gerlach stehende Gesundheitsministerium verweigerte umfassende Antworten – mit Verweis auf Zeitdruck und administrative Arbeitsbelastung.
Die Staatsregierung hatte argumentiert, von Brunns Anfrage sei unbegründet, und seine Klage als haltlos zurückgewiesen. Doch das Gericht wies diese Verteidigung zurück. Es urteilte, dass die Antworten des Ministeriums unzureichend gewesen seien – insbesondere zur Schutzwirkung der Masken und zum Informationsfluss innerhalb der Regierung. Von Brunn begrüßte das Urteil als Sieg für die parlamentarische Kontrolle und betonte dessen Bedeutung für Oppositionsabgeordnete. Die Richter bestätigten, dass das Ministerium die nach der Bayerischen Verfassung geforderten Standards nicht erfüllt habe.
Das Urteil zwingt das Gesundheitsministerium nun, die ausstehenden Fragen vollständig zu beantworten. Zudem stärkt es die Rechte von Oppositionspolitikern auf detaillierte Regierungsinformationen. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für die Behandlung künftiger parlamentarischer Anfragen in Bayern.






