24 May 2026, 14:15

Autor gewinnt Prozess nach rassistisch genanntem Tweet gegen CDU-Politiker Amthor

Beleidigungen gegen Politiker

Autor gewinnt Prozess nach rassistisch genanntem Tweet gegen CDU-Politiker Amthor

Ein deutscher Autor hat einen juristischen Sieg errungen, nachdem er wegen eines vier Jahre alten Tweets, in dem er einen Politiker als „rassistischen Arsch“ bezeichnete, zu einer Strafe verurteilt worden war. Der Fall, der auf Basis eines umstrittenen Gesetzes geführt wurde, wirft Fragen über dessen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit auf – und darüber, wie leicht normale Bürger mit ähnlichen Anklagen konfrontiert werden können. Der Autor warnt nun, dass das Gesetz selbst mehr Schaden als Nutzen anrichten könnte.

Die Probleme begannen vor sechs Wochen, als der Schriftsteller einen Strafbefehl über 90 Tagessätze erhielt. Die Anklage bezog sich auf einen Tweet aus dem Jahr 2019, der sich gegen den CDU-Politiker Philipp Amthor richtete und erst ein Jahr später auffiel. Nach deutschem Recht werden mehr als die Hälfte aller Strafverfahren auf diese Weise geregelt – ohne dass der Angeklagte jemals vor einem Richter erscheint.

Der Fall wurde im öffentlichen Interesse nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs verfolgt, der Beleidigungen gegen Amtsträger unter Strafe stellt. Eine formelle Beschwerde war nicht nötig, um das Verfahren in Gang zu setzen. Das Gericht entschied zwar zugunsten des Autors, doch die Erfahrung hinterließ bei ihm die Sorge, wie leicht solche Vorwürfe gegen andere instrumentalisiert werden könnten.

Der Autor, der selbst als Kommunalpolitiker tätig ist, hat am eigenen Leib erlebt, welchen Anfeindungen Beamte und Politiker ausgesetzt sind. Dennoch hält er Paragraf 188 für grundlegend fehlerhaft – die Regelung könnte seiner Meinung nach den Hass auf Politiker noch weiter schüren, statt sie zu schützen. Sein Tweet habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“, eine Behauptung, die der Autor bestreitet.

Erst kürzlich hat der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit dasselbe Gesetz scharf kritisiert. Ohne Reformen, warnt der Autor, könnten noch viel mehr Menschen allein deshalb verurteilt werden, weil sie die zweiwöchige Frist versäumen, gegen einen Strafbefehl Widerspruch einzulegen.

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Das Urteil bringt für den Autor zwar Erleichterung, doch das grundsätzliche Problem bleibt bestehen. Paragraf 188 ermöglicht weiterhin Strafverfolgungen ohne formelle Anzeige – Kritiker argumentieren, dass dadurch kritische Stimmen zum Schweigen gebracht werden könnten. Vorerst bleibt das Gesetz in Kraft – und mit ihm die Gefahr von Bußgeldern für alle, die sich zu scharf gegen Amtsträger äußern.

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