ARD-Prozess um Julian Reichelt: Zeugen sollen über Machtmissbrauch bei Bild aussagen
Theo MayerARD-Prozess um Julian Reichelt: Zeugen sollen über Machtmissbrauch bei Bild aussagen
Ein Rechtsstreit um einen umstrittenen ARD-Bericht über den ehemaligen Bild-Chefredakteur Julian Reichelt nimmt eine neue Wendung. Die im Februar 2023 ausgestrahlte Sendung wurde nach einer einstweiligen Verfügung Reichelts teilweise zensiert. Nun steuert der Fall auf ein vollständiges Gerichtsverfahren zu, in dem Zeugen über ihre Erlebnisse aussagen sollen.
Der Konflikt begann vor fast fünf Jahren, als Der Spiegel erstmals über Vorwürfe gegen Reichelt berichtete. Anfang 2023 untersuchte die ARD-Sendung Reschke Fernsehen Machtmissbrauchsvorwürfe bei Bild, darunter die Anschuldigung, Reichelt habe weibliche Untergebene zu sexuellen Beziehungen gedrängt. Er bestreitet die Vorwürfe seit jeher.
Die ursprüngliche ARD-Sendung ist nicht mehr in voller Länge abrufbar, da die zweijährige Aufbewahrungsfrist in der Mediathek abgelaufen ist. Wichtige Passagen wurden zudem nach Reichelts juristischem Vorgehen geschwärzt. Doch der Sender NDR treibt nun ein vollständiges Verfahren voran, um die zensierten Teile des Beitrags wiederherzustellen.
Zeugen, darunter eine Frau, die angibt, Reichelt habe sie zu einer Beziehung genötigt, sollen vor Gericht aussagen. Ihre Aussagen könnten für den Bild-Verlag Axel Springer problematisch werden, da einige Frauen berichten, nach ihren Enthüllungen berufliche Konsequenzen erlitten zu haben. Unklar bleibt weiterhin, wie viele Affären es gab und wie groß Reichelts Einfluss auf seine Mitarbeiterinnen war.
Da Deutschlands Justizsystem für Presserechtsfälle berüchtigt langsam ist, könnte eine Entscheidung noch auf sich warten lassen. Der Fall wird nun durch die Instanzen gehen, wobei der NDR darauf drängt, die geschwärzten Passagen seines Berichts wieder freizugeben. Zeugenaussagen könnten weitere Details zu den Vorwürfen gegen Reichelt und dem Arbeitsklima bei Bild liefern. Das Urteil könnte zudem Präzedenzcharakter für die Behandlung ähnlicher Konflikte im deutschen Medienrecht haben.






