09 March 2026, 12:10

AfD scheitert mit Eilantrag: Kein Sitz im Antisemitismus-Untersuchungsausschuss

Ein deutscher Propagandaplakat für die Nazi-Partei mit zwei Männern auf einem Sofa und Textinformationen über die Partei.

AfD's Notruf um Sitz in Untersuchungsausschuss vom Gericht abgelehnt - AfD scheitert mit Eilantrag: Kein Sitz im Antisemitismus-Untersuchungsausschuss

Das Bundesverfassungsgericht hat der rechtspopulistischen AfD die Teilnahme an einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Prüfung der Förderung von Antisemitismus-Projekten vorläufig verwehrt. Die Richter entschieden nach einem Eilantrag der politischen Partei, deren vorgeschlagene Mitglieder zuvor abgelehnt worden waren. Bis auf Weiteres bleibt die AfD damit von den Ermittlungen ausgeschlossen.

Der Streit eskalierte, als der Bundestag die von der AfD benannten Kandidaten für den Untersuchungsausschuss nicht bestätigte. Die Partei legte daraufhin Beschwerde ein und argumentierte, ihr Ausschluss verstoße gegen das verfassungsmäßige Gebot der fairen Repräsentation.

Das Gericht räumte zwar ein, dass Untersuchungsausschüsse in der Regel die Fraktionsstärken im Parlament widerspiegeln. In der Vergangenheit – etwa bei der NSU-Untersuchung (2011–2017) oder auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen – erhielten auch kleinere Gruppen meist mindestens einen Sitz. Die Richter urteilten jedoch, dass der Grundsatz der proportionalen Vertretung nicht automatisch die Wahl eines bestimmten Kandidaten garantiere.

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Maßgeblich für ihre Entscheidung war die Auffassung, dass das Recht auf Chancengleichheit andere verfassungsrechtliche Schutzmechanismen nicht außer Kraft setzt. Zwar wirke die Nichtbeteiligung der politischen Partei ungewöhnlich, doch sahen die Richter darin keinen Verfassungsverstoß. Das Urteil lässt zwar Raum für weitere Klagen, confirms aber vorerst die aktuelle Zusammensetzung des Ausschusses.

Der Versuch der AfD, einen Platz im Gremium zu erzwingen, ist damit vorerst gescheitert. Die Begründung des Gerichts stützt sich auf die Unterscheidung zwischen fairer Repräsentation und der automatischen Bestätigung von Kandidaten. Die Entscheidung bewahrt die bestehende Ausschussstruktur und setzt zugleich einen Präzedenzfall für künftige Streitigkeiten über parlamentarische Untersuchungsverfahren.

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