AfD in Brandenburg vom Zukunftstag ausgeschlossen – wegen Extremismus-Vorwurfs
Jonas HofmannAfD in Brandenburg vom Zukunftstag ausgeschlossen – wegen Extremismus-Vorwurfs
Brandenburgs Bildungsministerium schließt AfD-Landesfraktion von Zukunftstag für Schüler aus
Das Bildungsministerium Brandenburgs hat der AfD-Fraktion im Landtag die Teilnahme am jährlichen Zukunftstag für Schüler verwehrt. Die Entscheidung folgt auf die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem durch die Landesverfassungsschutzbehörde. Die AfD hat nun rechtliche Schritte gegen den Ausschluss eingeleitet und wirft dem Ministerium eine ungerechtfertigte Zielnahme vor.
Der Zukunftstag ist eine langjährige Initiative in Brandenburg, die Schülerinnen und Schülern ab der siebten Klasse die Möglichkeit bietet, eintägige Praktika zu absolvieren. Jährlich stehen fast 1.000 Plätze zur Verfügung, wobei Anbieter ihre Angebote online registrieren.
Die AfD-Fraktion hatte sich zunächst für die Veranstaltung 2026 angemeldet und war vorläufig in der Teilnehmerliste aufgeführt. Später wurde sie jedoch wieder entfernt – mit Verweis auf die Extremismus-Einstufung durch den Brandenburgischen Verfassungsschutz. Die Partei bezeichnete die Ablehnung als unbegründet und behauptet, ihr Eintrag sei trotz korrekter Anmeldung zweimal gelöscht worden.
Im Vorjahr war die AfD noch zugelassen worden, da sie damals lediglich als Prüffall für Rechtsextremismus galt. Diesmal verteidigte das Ministerium seine Entscheidung mit dem Hinweis, sie sei bereits zweimal von Verwaltungsgerichten bestätigt worden. Die AfD kündigte weitere juristische Schritte an.
In einem separaten, aber damit zusammenhängenden Fall erließ das Verwaltungsgericht Köln im März 2026 eine einstweilige Verfügung. Diese untersagt dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig, die AfD bundesweit als gesichert rechtsextrem einzustufen, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Die Bundes-AfD bleibt jedoch weiterhin als Prüffall unter Beobachtung. Der Brandenburgische Landesverband – anders als die Gliederungen in Sachsen-Anhalt und Thüringen – wurde auf Bundesebene noch nicht als gesicherter Extremismusfall eingestuft.
Durch den Ausschluss vom Zukunftstag entfällt für Schüler in diesem Jahr die Möglichkeit, ein Praktikum bei der AfD zu absolvieren. Der Rechtsstreit dauert an: Während das Ministerium an seiner Entscheidung festhält, wirft die AfD der Behörde politische Motive vor. Eine endgültige gerichtliche Klärung der Einstufungsfrage könnte künftige Teilnahmen noch beeinflussen.






